Seit Ende Oktober enthalten alle Weiterleitungsverträge unter 5.7. einen zusätzlichen Passus, mit dem vor allem Veruntreuung und Korruption vorgebeugt werden soll. Hintergrund für die Anpassung ist die Vereinheitlichung der Verträge innerhalb von Engagement Global, die auch von bengo umgesetzt werden muss.
Der Passus lautet: Um eine Zweckentfremdung der Mittel oder andere Verstöße gegen die vereinbarten Bestimmungen dieses Vertrages sowie gegen darüber hinaus geltendes Recht zu vermeiden, trifft der Zuwendungsempfänger die erforderlichen und geeigneten personellen und organisatorisch-administrativen Maßnahmen. Bei Anhaltspunkten für Straftaten, etwa der Veruntreuung von Zuwendungsmitteln oder Korruptionsdelikten, sowie bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen die Zweckbestimmung der Zuwendung ist Engagement Global unverzüglich zu informieren und Prüfungen durch Engagement Global oder durch von Engagement Global beauftragte externe Prüfungsorganisationen beziehungsweise Prüfungsgesellschaften zu ermöglichen.
Für die Umsetzung der Projekte sollte der neue Passus keine Auswirkungen haben, denn die geforderten Maßnahmen sind bereits durch die Richtlinien und Nebenbestimmungen für den Titel private Träger vorgegeben. Das heißt, der private Träger schließt mit dem Projektträger eine Projektvereinbarung ab, mit der die Bestimmungen des Weiterleitungsvertrages an den lokalen Träger weitergegeben werden. Wichtig im Sinne des neuen Passus sind hier vor allem die Mitteilungspflichten.
Entscheidend bleibt aber die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem lokalen Träger. Sie als privater Träger müssen die Partner vor Ort gut genug kennen und einschätzen können, dass die lokalen Träger die Bestimmungen einhalten können.