Seit dem 1. Januar 2019 werden im Titel „Private Träger“ Erstanträge (maximales Fördervolumen 50.000 Euro) aus den westdeutschen Bundesländern durch die W.P. Schmitz-Stiftung beraten und abgewickelt, aus den ostdeutschen Bundesländern und Berlin durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Organisationen, die bereits über bengo gefördert wurden, können sich weiterhin an uns wenden.
Wer bei der W.P. Schmitz-Stiftung oder der Nord-Süd-Brücken erfolgreich ein Projekt der Förderlinie 50 mit einer Zuwendungssumme bis 50.000 Euro abgeschlossen und abgerechnet hat, kann bei bengo einen Antrag stellen, sofern die beantragte Fördersumme mehr als 50.000 Euro beträgt.
Das Abschlussschreiben der Stiftung, das nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgestellt wird, muss zusammen mit dem Projektantrag bei bengo vorgelegt werden. Außerdem müssen die Trägerunterlagen eingereicht und die formale Trägerprüfung über unser Antragsportal erfolgreich abgeschlossen werden.