Zur Schaffung von neuen Startchancen bietet das BMZ in erster Linie Aktivitäten an, die die (Re)Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern und die wirtschaftliche Selbstständigkeit fördern – für Rückkehrende wie auch die lokale Bevölkerung (beispielsweise Trainings, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen).
Um die staatlichen Aktivitäten komplementär zu ergänzen, werden Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen angestrebt, die eine Rückkehr in Würde unterstützen und Bleibeperspektiven vor Ort schaffen.
Die Umsetzung von Vorhaben deutscher, nicht-staatlicher Träger mit lokaler Partnerorganisation im Partnerland erfolgt im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien für private Träger.
Kriterien für die Förderung nichtstaatlicher Träger
- Antragsberechtigt sind gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland mit mindestens dreijähriger Projekterfahrung.
- Die Projekte müssen mit erfahrenen, nicht gewinnorientierten Projektträgern vor Ort durchgeführt werden.
- Vorhaben sind in den Zielländern Albanien, Kosovo, Serbien, Ägypten, Tunesien, Marokko, Ghana, Gambia, Senegal, Nigeria, Irak und Pakistan möglich. Eine ausgewogene regionale Verteilung sowie inhaltliche Vielfalt der einzelnen Angebote ist bei der Auswahl entscheidend.
- In begründeten Fällen können mit Einverständnis des BMZ weitere Länder berücksichtigt werden, insbesondere Nachbarländer in regionalen Ansätzen.
Vorhaben,
- sind komplementär zu bestehenden Maßnahmen des BMZ-Engagements zu freiwilliger Rückkehr und nachhaltiger Reintegration und vermeiden Überschneidungen zu bestehenden Entwicklungsmaßnahmen. Dazu ist es wichtig, dass ausgewählte Vorhaben eng mit dem jeweiligen Beratungszentrum für Jobs, Migration und Reintegration im Zielland zusammenarbeiten und Synergien zu bestehenden Projekten identifizieren.
- die soziale, insbesondere psychosoziale, Unterstützung und Betreuung anbieten sind von besonderem Interesse. Jedoch sind auch Projekte, die auf die ökonomische Dimension abzielen (Existenzgründung, Beschäftigungsförderung) oder sich gegen Stigmatisierung von Rückkehrenden einsetzen (Advocacy), willkommen. Dies gilt auch für Maßnahmen für Menschen mit Migrationsgeschichte in „Corona-bedingten“ oder „nach-Corona-bedingten“ besonderen Ausnahmesituationen.
- die einen transnationalen Ansatz verfolgen, sind von besonderem Interesse. In der Regel sollten dabei Aktivitäten im Partnerland mindestens 80 Prozent des Projektes darstellen. Maßnahmen in Deutschland können maximal 20 Prozent des Projektes betragen. Eine Ausnahme stellen sogenannte „reintegrationsvorbereitende Maßnahmen“ dar, zum Beispiel Kurzzeitqualifizierungen in Deutschland, die auf eine Rückkehr und Reintegration im Herkunftsland vorbereiten. Hier sind maximal 30 Prozent in Deutschland möglich.
- sind kohärent mit den nationalen Strategien des Partnerlandes sowie den Zielen des BMZ-Engagements zu freiwilliger Rückkehr und nachhaltiger Reintegration, anderen relevanten BMZ Strategien, der Agenda 2030, internationalen Vereinbarungen zum Schutz von Flüchtlingen und Migranten und Menschenrechtskonventionen.
- haben Rückkehrende (aus Deutschland) als expliziten, aber nicht ausschließlichen, Teil der Zielgruppe der Maßnahmen (do no harm). Um eine nach Zielgruppen differenzierte Berichterstattung (Rückkehrende aus Deutschland, Rückkehrende aus Drittländern, Frauen, Kinder) wird gebeten.
Wir erwarten eine Verankerung der Themen Gender/Gleichberechtigung (GG) und Frieden/Sicherheit (FS) in allen Projektvorschlägen.
Art und Höhe der Förderung
Die Projektlaufzeit beträgt zwischen 12 und 48 Monaten.
Der Förderanteil beträgt 90 Prozent.
Download
Handreichung BMZ-Engagement zu freiwilliger Rückkehr und nachhaltiger Reintegration