Bestätigen Sie hier bitte, falls zutreffend, dass alle bei Engagement Global angeforderten Raten fristgerecht ausgegeben worden sind.
Die Verausgabungsfrist in Deutschland für Ausgaben innerhalb des Single Euro Payments Area (SEPA)- Raums (deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) beträgt 6 Wochen, das heißt alle von dem deutschen Konto aus getätigten Ausgaben, ebenso wie die Transfers an den Projektträger im Projektland sollten innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der Zuwendung auf dem deutschen Konto erfolgt sein.
Für das nicht zum SEPA-Raum gehörende Ausland gilt eine Verausgabungsfrist von 4 Monaten. Alle Ausgaben müssen also 4 Monate nach Eingang der Zuwendung auf dem deutschen Konto erfolgt sein.
Beachten Sie dabei, dass es sich hier um eine Anteilfinanzierung handelt, jede Ausgabe also einen Teil Eigenmittel und einen Teil Zuwendungsmittel enthält. Somit sind die Zuwendungsmittel erst dann vollständig ausgegeben, wenn auch die anteiligen Eigenmittel ausgegeben worden sind. Bei Anforderung der Zuwendungsmittel ist also auch jeweils der vertraglich vereinbarte Eigenmittelanteil dem Projekt zur Verfügung zu stellen.
Wurde der Eigenanteil nicht in der erforderlichen Höhe eingebracht, sind für den Zeitraum vom Eingang der Zuwendungsmittel bis zum Tag des Ausgleichs mit Eigenmitteln Sollzinsen zu berechnen.
Wurden die Zuwendungsmittel nicht fristgerecht verausgabt beziehungsweise nicht fristgerecht an den lokalen Partner weitergeleitet, begründen Sie dies bitte in dem dafür vorgesehenen Textfeld. Berechnen Sie dann die angefallenen Zinsen auf den nicht fristgerecht ausgegebenen Betrag ab Eingang auf dem deutschen Konto bis zur endgültigen Verausgabung. Sie können den im Antragsportal verlinkten Zinsrechner dabei zur Hilfe nehmen.
Ist die Verzögerung der Verausgabung auf externe, projektbezogene Gründe zurückzuführen, die weder der private deutsche Träger noch der Projektträger beeinflussen konnten, haben Sie Gelegenheit, diese darzulegen.
Nach vollständiger Verausgabung einer Rate können Sie formlos beantragen, dass Engagement Global von der Zinserhebung absehen möge. Bitte teilen Sie uns die Höhe des nicht fristgerecht verausgabten Betrages und das Datum der endgültigen Verausgabung mit.
Geben Sie anschließend an, ob eine externe Evaluierung durchgeführt wurde und abgerechnet wird. Wenn Sie hier „Ja“ wählen, müssen Sie den Evaluierungsbericht hochladen.
Wenn die Abrechnung des Projektes mit Hilfe eines einem unabhängigen Buchprüfberichts (Testat, Audit, Chartered Accountant) erfolgte und Teil des finanziellen Nachweises ist, muss auch der Buchprüferbericht/die Buchprüferberichte (Testate) mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Diese laden Sie dann als Anlage im Antragsportal hoch. Das Originaldokument muss nur vorgehalten werden. Zusätzlich ist ein aktueller Nachweis über die Qualifikation der Person, die mit der Prüfung beauftragt war, digital beizulegen.
Die Bestätigung bezüglich der Mittelverwendung ist verpflichtend abzugeben. Bitte lesen Sie sie vorher gründlich durch.
Unterschriften
Beachten Sie bitte, dass die hier von Ihnen angegebene Person (beziehungsweise Personen) zeichnungsberechtigt ist und somit auch diejenige Person sein muss, die die rechtsverbindliche Unterschrift auf dem ausgedruckten Verwendungsnachweis leistet. Die Übereinstimmung mit Ihren Angaben wird vom Zentralen Programmservice von Engagement Global bei postalischem Eingang des unterschriebenen Nachweises überprüft.
Sollten sich personelle Veränderungen ergeben haben, die die Zeichnungsberechtigungen beeinflussen, melden Sie sich beim Zentralen Programmservice von Engagement Global, um die Stammdaten ändern zu lassen.
traegerpruefung@engagement-global.de
Anlagen
Mit dem Verwendungsnachweis müssen verschiedene Projektdokumente als Anlagen mit vorgelegt werden.
Vollständig erstellter Sachbericht (postalisch): Verwendungsnachweis Teil II
Beleglisten (digital): Ausgaben sortiert nach Positionen des Finanzierungsplans und innerhalb dieser chronologisch nach Datum der Ausgabe. Die Belegliste sollte mindestens folgende Informationen enthalten: Belegnummer, Datum der Zahlung, Zahlungsempfänger, Zahlungszweck und Betrag. Die Ausgabenbeträge sollen in der Währung angegeben werden, in der die Ausgaben erfolgt sind; in einer weiteren Spalte können die auf der Grundlage des ermittelten Wechselkurses entsprechenden Euro-Beträge eingefügt werden. Die Beleglisten sind auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Bei anderen Sprachen muss der Zahlungsgrund jeweils stichwortartig, für Dritte nachvollziehbar, übersetzt sein.
Buchprüfbericht/Testat: Falls eine unabhängige Buchprüfung beauftragt wurde: Ist das Original vorzuhalten, inklusive aktuellem Nachweis zur Qualifikation des Buchprüfenden.
Angabe des Wechselkurses: Der Wechselkurs ist mit mindestens 4 Nachkommastellen anzugeben und zu verwenden (außer bei an Euro gebundenem fixen Wechselkurs, zum Beispiel FCFA und KM). Es muss der durch die Transaktionen reell erzielte Kurs verwendet werden.
Dies kann ein einziger gemittelter Durchschnittskurs für das gesamte Projekt, ein Durchschnittskurs pro Haushaltsjahr oder ein Kurs pro Überweisung sein. Dies kann in der Belegliste geschehen oder in einer separaten Wechselkursberechnung. Mit dem (den) in der Anlage definierten Wechselkurs(en) muss eine eindeutige Entsprechung zwischen Beleglisten beziehungsweise Testat und den Angaben im zahlenmäßigen Nachweis hergestellt werden können.
Sollzinsberechnung: Falls Verausgabungsfristen während der Projektlaufzeit überschritten wurden so ist eine Sollzinsberechnung einzureichen. Falls ein Restbestand an Zuwendungsmitteln zurückzuzahlen ist: Beilegen der Sollzinsberechnung beziehungsweise gegebenenfalls eines Hinweises, dass der Restbestand an Zuwendungsmitteln innerhalb der Verausgabungsfrist zurückgezahlt wurde.
Evaluierung: Jede abgerechnete Evaluierung/Studie muss digital über das Antragsportal eingereicht werden; auf Deutsch oder Englisch oder einer Executive Summary auf Deutsch oder Englisch. Bei Evaluierungen auf Französisch, Spanisch und Portugiesisch muss eine Übersetzung der Kernaussagen vorliegen, in allen anderen Sprachen eine vollständige Übersetzung.
Sonstiges: Optional können Fotos, Broschüren und Flyer zu dem Projekt digital eingereicht werden. Bitte laden Sie diese gebündelt als eine Datei hoch. Gegebenenfalls sind auf Anforderung von Engagement Global weitere abrechnungsrelevante Projektunterlagen vorzulegen, wie zum Beispiel Projektvereinbarung zwischen privatem deutschen Träger und Projektträger, Mietverträge, Personal- und Honorarverträge, Zeitaufschriebe, Ausschreibungen, Vergabevermerke, Berichte über durchgeführte Workshops, Fahrtenbuch, Teilnehmendenlisten, Inventarliste und andere.