1. Der anerkannte unabhängige Buchprüfer (Chartered Accountant) hat seine Testate entsprechend der zahlenmäßigen Nachweisung des Verwendungsnachweises zu gliedern. Dabei muss er darlegen, welchen Prüfauftrag er erhalten hat und welche Unterlagen Grundlage der Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung und der Einhaltung der Bewilligungsauflagen waren. Die Kernaussagen (vor allem Prüfungsfeststellungen) sowie das abschließende Prüfungstestat (siehe Punkt 3) müssen jedoch ins Deutsche übersetzt werden (unbeglaubigt). Diese Übersetzung kann mit der Auswertung des Testats in den Sachbericht des Verwendungsnachweises (Punkt 6) integriert werden.
2. Bei Abweichungen des Ist vom Soll von mehr als 30 % muss dies gesondert begründet werden, falls die Zustimmung des BMZ nicht vorab eingeholt worden ist.
3. Das abschließende Prüfungstestat muss folgenden Inhalt haben (Mindestanforderung): "Wir bestätigen hiermit, dass wir die Abrechnung der (Name des Projektträgers im Entwicklungsland) über die Finanzierung des Projekts (Name) auf der Grundlage der folgenden Verwendungsauflagen geprüft haben: (Aufzählung der entsprechenden Aufträge und Unterlagen). Hierzu haben wir die Bücher und Belege eingesehen. Unsere Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:
- 1. Einnahmen und Ausgaben sind ordnungsgemäß durch Belege nachgewiesen.
- 2. Die nachgewiesenen Ausgaben erfolgten antrags- und bewilligungskonform und entsprechen der Zweckbestimmung des Antrags und des Finanzierungsplans. Etwaige Abweichungen vom Finanzierungsplan sind in eigenen Erläuterungen dargestellt.
- 3. Die nachgewiesenen Einnahmen, die als Eigenleistungen des Projektträgers, der Zielgruppe und/oder anderer Stellen im Projektland abgerechnet werden, sind in ihrer Höhe korrekt dargestellt und ihr Ursprung ist nach den Vorgaben erläutert worden.
- 4. Die in der Projektvereinbarung aufgeführten Auflagen des Geldgebers wurden (in folgenden Punkten nicht) beachtet.
- 5. Besonderheiten