Förderung zusätzlicher Projekte mit bislang nachrangiger Priorisierung
Wie oben beschrieben, stehen aufgrund des neuen Fördertitels insgesamt wesentlich mehr Mittel zur Verfügung, als im Zuge der Jahresplanungsabfrage im letzten Jahr bekannt war. Alle B-priorisierten Projektanträge können daher ab sofort ebenfalls eingereicht werden. Für die Mittelbewirtschaftung ist es notwendig zu wissen, mit welchen Projekten zu kalkulieren ist. Daher bitten wir Sie dringend, uns sofort zu informieren, wenn absehbar ist, dass Sie wider Erwarten einen angemeldeten Antrag nicht einreichen können.
Eigenanteil der privaten Träger
Bislang gilt, dass mindestens 10 % der Projektausgaben vom privaten deutschen Träger selbst aufgebracht werden müssen. Das BMZ hat das jetzt insoweit geändert, dass Sie „frei sind“ in der Zusammensetzung „Ihres Förderanteils“. Der darf auch komplett vom lokalen Träger oder von Dritten stammen, muss aber im Finanzplan entsprechend dargestellt werden. Gleich bleibt, dass ein dezidiert als „Eigenanteil“ ausgewiesener Betrag nicht aus öffentlichen Mitteln stammen darf, also aus Mitteln, in die deutsche Steuergelder eingeflossen sind (z.B. Mittel der Europäischen Kommission).
bengo-Seminare und Beratung für Erstantragsteller
Ergänzend zu unseren bewährten Präsenzseminaren möchten wir nun auch Online-Formate zu ausgewählten Themen anbieten, nicht nur – aber auch – um den Ausfall vieler Seminare seit dem letzten Jahr etwas abzumildern. Dabei starten wir zunächst – voraussichtlich im März – mit folgenden Themen:
- Belege & Beleglisten (für alle Träger relevant, wichtig auch für die Kommunikation mit finanzverantwortlichen Mitarbeitenden der lokalen Träger)
- Lokaler Projektträger (für Träger, die von der Kleinprojekteförderung kommend bei bengo einsteigen möchten und Träger, die noch nicht sehr lange in der Förderung über bengo sind)
- Einführung in das Antragsportal (für Mitarbeitende antragsberechtigter deutscher NRO, die das Portal noch gar nicht bzw. kaum kennen).
Die konkreten Termine und Anmeldebedingungen finden Sie bald auf unserer Homepage. Zusätzliche Online-Angebote zu weiteren Themenfeldern werden folgen. Nach wie vor hoffen wir, ab dem zweiten Quartal 2021 wieder Präsenzseminare durchführen zu können. Sobald Termine feststehen, informieren wir Sie darüber.
Wenn Sie nach einer erfolgreichen Förderung bis 50.000 € bei der W.P. Schmitz Stiftung oder der Stiftung Nord-Süd-Brücken dieses Jahr erstmals einen Antrag bei bengo stellen wollen, wenden Sie sich gern zeitnah an die für das betreffende Land zuständige Fachberatung:
Zur Liste der Ansprechpersonen im Bengo-Auftritt
Sie können mit der Fachberatung auch einen (virtuellen) Beratungstermin mit mehreren Teilnehmenden aus Ihrer Organisation vereinbaren. Erfahrungsgemäß ist es sehr hilfreich, bereits im Vorfeld der Antragstellung grundsätzliche Fragen zur Förderfähigkeit Ihres Projektes und zu den Anforderungen an den Antrag mit uns zu erörtern.
Bestätigung zur Einhaltung des „VN/ EU-Sanktionsregime" notwendig
Bei der Erstellung aller Projektanträge, Zwischen- und Verwendungsnachweise auch im Antragsportal müssen Sie bestätigen, dass keine Hinweise auf einen Verstoß gegen das „VN/EU-Sanktionsregime" vorliegen. Was bedeutet das?
Die Europäische Union hat auf der Grundlage von Resolutionen des VN-Sicherheitsrates 2017 Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen. Den in den Anhängen der Verordnungen aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen und Ländern dürfen weder direkt noch indirekt Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Diese Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und damit unmittelbar gegenüber allen Rechtssubjekten mit Sitz in der EU.
Diese internationalen Sanktionen müssen daher auch von Ihnen und Ihren Projektpartnern eingehalten werden, d.h. mit den sanktionierten Organisationen und Personen dürfen keine Verträge geschlossen und ihnen keine Mittel ausgezahlt werden. Seit Ende 2018 gibt es dazu bereits einen Passus in den Weiterleitungsverträgen (Abschnitt 5.6.), ab sofort erfolgt nun auch die Bestätigung über eine Abfrage im Antragsportal.
Sanktionen bestehen derzeit gegen Personen und Organisationen in rund 30 Staaten. Auf den folgenden Portalen können Sie überprüfen, welche das sind:
www.finanz-sanktionsliste.de
und
www.sanctionsmap.eu
Leitfaden zum Projektantrag – kennen Sie den?
Bei der Bearbeitung von Anträgen fällt uns immer wieder auf, dass unser Leitfaden zum Projektantrag nicht durchgängig bekannt zu sein scheint. Der Leitfaden soll Ihnen beim Abfassen sowohl von Teil I als auch Teil II des Antrages Hilfestellung leisten. Das Dokument finden Sie auf unserer Website:
Download "Leitfaden zum Projektantrag"
Die Dokument werden ebenfalls in verschiedenen Fremdsprachen angeboten
Zu der Download-Liste auf der Bengo-Website
Sie erleichtern sich und uns die Antragsberatung deutlich, wenn Sie den Leitfaden nutzen.
Fremdsprachige Dokumente auf der bengo-Website
Auf vielfachen Wunsch stehen seit kurzem etliche grundlegende Dokumente auch in englischer, französischer, spanischer und portugiesischer Sprache zum Download auf der bengo-Website zur Verfügung. Weitere Dokumente werden demnächst ergänzt. Die Links zu den fremdsprachigen Dokumenten finden Sie unter:
Zur Download-Liste auf der Bengo-Website
Engagement Global ist umgezogen
Seit dem 07. Dezember 2020 arbeiten alle Bonner KollegInnen von Engagement Global wieder unter einem Dach. Die neue Gesamtliegenschaft befindet sich in der
Friedrich-Ebert-Allee 40 in
53113 Bonn.
Wir bitten Sie, Ihre Post ab jetzt an die neue Adresse zu versenden und Ihre Verteiler dementsprechend anzupassen. Unsere Formatvorlagen wurden entsprechend angepasst. In der Anlage zu diesem Rundbrief erhalten Sie außerdem eine aktualisierte Liste der bengo-Ansprechpersonen mit den neuen Durchwahlnummern.
Neuigkeiten von der EU-Beratung
Seit dem 16.01.2021 finden Sie die neue Struktur der europäischen Generaldirektion für internationale Zusammenarbeit im Internet. Die Generaldirektion heißt nun „Directorate-General for International Partnerships / DG INTPA“ und löst die alte Bezeichnung „Directorate-General for International Cooperation and Development / DG DEVCO“ ab.
Das neue Organigramm finden Sie unter folgendem Link:
Link zur Organigramm
Das Direktorat G „Human Development, Migration, Governance and Peace” wird von Henriette Geiger geleitet. Die Zuständigkeit für „Local Authorities, Civil Society Organisations and Foundations“ finden sich nun gebündelt in der Abteilung G2, das von Marlene Holzner geleitet wird.
Entwicklungspolitische Bildung/Global Education wird im „DEAR-Team“ bearbeitet, das in der Abteilung G3 „Youth, Education and Culture“ angesiedelt ist.