Die Vorbereitung des Förderzyklus 2026 steht an und startet ab dem 10. März 2025 mit den Projektanmeldungen für Projekte mit einem Fördervolumen über 100.000 Euro im Jahresplanungsverfahren (JPA). Das Antragsportal wird bis zum 11. Mai 2025 (23:59 Uhr) geöffnet sein. Mit der Abfrage können Sie gebündelt nach einem einheitlichen Verfahren und Format Ihre Projektanmeldungen für die folgenden Förderlinien/-titel abgeben:
- Private Träger - inklusive Globalprogramme und Multi-Akteurs-Partnerschaften (MAP)
- Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme (SI AGER)
- Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer (SI GA)
- Förderung von Medien, Zugang zu Information und Meinungsfreiheit in Kooperationsländern (Medien)
- Internationaler Klima- und Umweltschutz (IKU)
Für alle Projektanmeldungen gilt die einheitliche Frist 11. Mai 2025 (23:59 Uhr). Bis dahin müssen die Voranmeldungen über das Antragsportal elektronisch abgesendet worden sein, danach ist keine Anmeldung mehr möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung der Projekte über das Antragsportal.
Zum Jahresplanungsverfahren
Zum Antragsportal
Hinweise zur Anmeldung
Zur Orientierung, welcher Fördertitel für Ihre Projektidee in Frage kommt, können Sie die Übersicht über die Förderbedingungen der verschiedenen Fördertitel nutzen.
Übersicht über die Förderbedingungen der verschiedenen Fördertitel
Zu den Sonderprogrammen und –initiativen
Falls Sie eine Projektanmeldung für Sonderprogramme und –initiativen vornehmen möchten, finden Sie spezifische Informationen in den aktualisierten Handreichungen:
Globalprogramme
Multi-Akteurs-Partnerschaften (MAP)
Medienförderung
Internationaler Klima- und Umweltschutz (IKU)
Agrar- und Ernährungssysteme (SI AGER)
Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer (SIGA)
Nach Vergabe der Prioritäten (A, B, C) werden Sie voraussichtlich Anfang Juli 2025 darüber informiert, dass Sie die Ergebnisse der Priorisierung im Antragsportal einsehen können. (Die Priorisierung stellt keine Förderzusage dar.)
Hinweis: Die Jahresplanungsabfrage steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel. Der Druck auf den Bundeshaushalt, der Wechsel der Bundesregierung und das späte Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2026 führen dazu, dass zum Zeitpunkt der Priorisierung Ihrer Vorschläge voraussichtlich keine gesicherten Angaben über die Neuzusagemöglichkeiten in 2026 vorliegen werden. Eine A-Priorisierung wird daher erneut wieder vorsichtig erfolgen müssen.