Technisch und vertragsrechtlich können einem Vorhaben keine unterschiedlichen Zuwendungsanteile zugeordnet werden. Durch den erhöhten Zuwendungsanteil für Corona-bezogene, zusätzliche Maßnahmen ändert sich daher die Anteilfinanzierung für das gesamte Projekt – und zwar im Verhältnis der bisherigen und der neuen Komponente zueinander. Um die Einnahmenseite im Antragsportal korrekt darstellen zu können, müssen Sie zunächst die neuen prozentualen Anteile für den Änderungsantrag berechnen.
Dazu finden Sie auf der bengo Website bei Bedarf einen Excel-Rechner (Link untenstehend), der aus der ursprünglichen Anteilsfinanzierung von im Regelfall bis zu 75 Prozent und der Finanzierung für die Corona-bedingten Maßnahmen von bis zu 90 Prozent die neue Anteilfinanzierung errechnet. Der Anteilrechner beinhaltet Erläuterungen, die Ihnen das Ausfüllen genau erklären.
Die zusätzlichen Ausgaben sind wie gewohnt bei Änderungsanträgen als „Neu-Soll“ den ursprünglich bewilligten Kostenpositionen gegenüber zu stellen, oder als neue Budgetlinie aufzunehmen (Ausgabenseite des Finanzierungsplans – Teil I des Änderungsantrags).
Im Teil II des Änderungsantrags stellen Sie bitte dar:
- Wie COVID-19 die aktuelle Situation in dem Projektgebiet beeinflusst (z. B. Verordnungen der Regierungen, Reisemöglichkeiten, Versorgungssituation)
- Inwiefern durch COVID-19 die gewünschte Wirkung und Erreichung der Projektziele (Oberziel, ggfs. Unterziele) gefährdet sind
- Welche Ziele die COVID-19 Maßnahmen erreichen sollen
- Welche Aktivitäten konkret geplant sind und welche Ausgaben für die Corona-spezifischen Maßnahmen notwendig sind.
Im Excel-Rechner geben Sie dann die letztbewilligten Summen ein (das heißt die Beträge aus dem Weiterleitungsvertrag beziehungsweise letzten Änderungsvertrag). Bitte beachten Sie, dass für alle Jahre, beginnend mit 2020, die letztbewilligten Summen eingetragen werden müssen, damit die Gesamtsumme stimmt.
Durch die Eingabe der bisherigen Zuwendungsbeträge und der zusätzlichen Corona-bedingten Maßnahmen errechnet sich die neue maximale Anteilfinanzierung, die im nächsten Schritt in den Einnahmenplan des Änderungsantrags für das Gesamtprojekt im Antragsportal übertragen wird. Den ausgefüllten Rechner laden Sie abschließend mit dem Antragsteil II hoch und senden den Antrag ab.
Weiteren Aufstockungsbedarf stellen Sie bitte separat dar, denn für diesen gilt weiterhin der bisherige Zuwendungsanteil.
Hier geht es zum Download des Excel-Rechners