Noch bis Mitte September läuft die Abfrage zu Ihren Projektplanungen für 2017. Die Tabelle „Planungsabfrage 2017“ muss bis spätestens 16. September 2016 bei bengo eingereicht werden. Alle Informationen zum Jahresplanungsverfahren finden Sie auf der bengo Website unter
Zu den Informationen für das Planungsverfahren
Da sich beim Mailing zur Projektvoranmeldung in der Tabelle/ Excel-Datei ein kleiner Formatierungsfehler eingeschlichen hatte (in Spalten P und Q), nutzen Sie ab jetzt für Ihre Anmeldung gern die korrigierte Fassung der Datei „Tabelle Planungsabfrage 2017“ auf der Website.
Organisationen, die 2017 nach einem erfolgreichen Erstprojekt zum zweiten Mal eine Projektförderung beantragen möchten, weisen wir darauf hin, dass das Fördervolumen des zweiten Projektes maximal doppelt so hoch sein sollte wie bei der Erstförderung. In der Regel sind das bis zu 100.000 Euro. Ausnahmen davon sollten in jedem Fall im Vorfeld abgestimmt werden.
Diejenigen, die Projekte für die Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger (SEWOH) anmelden möchten, weisen wir noch auf folgende Besonderheiten hin: Da Mittel für bis zu fünf Haushaltsjahre bereitgestellt werden, sollten Sie für Ihre Projekte den gesamten Zeitraum bis 2021 nutzen. Dies ist gerade vor dem Hintergrund interessant, dass für 2017 nur wenige Barmittel zur Verfügung stehen. Projekte, die erst Ende 2017 oder zum 1. Januar 2018 beginnen, können also trotzdem volle vier Jahre gefördert werden.
Angesichts der Komplexität der Projekte, den in der Regel hohen Volumina bei langer Laufzeit und strikten Vorgaben zum Mittelabfluss, sollten Sie gerade bei SEWOH-Projekten nur mit Projektpartnern zusammenarbeiten, die Sie bereits aus früheren Kooperationen kennen.
Wie in den vergangenen Jahren, werden Sie zeitnah über die Vorauswahl informiert, jedoch kann es noch zu erheblichen Änderungen in der Festlegung der Zuschusssummen für die einzelnen Haushaltsjahre kommen. Die finanzielle Detailplanung sollten Sie daher erst angehen, wenn die Zuschüsse pro Haushaltsjahr festgelegt sind, was im Februar 2017 der Fall sein wird. Letzter Termin für die Abgabe der SEWOH-Anträge ist dann voraussichtlich der 30. Juni 2017.