Bitte melden Sie uns vom 1. August bis einschließlich 27. August 2024 den Finanzstatus all Ihrer laufenden Projekte. Die Finanzstatusrückmeldung dient uns als Instrument zur Steuerung der Projektmittel und erfolgt direkt über das Antragsportal. Trotz der technischen Möglichkeit, für alle Jahre Änderungen vorzunehmen, können wir aufgrund der begrenzten Mittelverfügbarkeit nur das laufende und folgende Haushaltsjahr berücksichtigen. Der „Assistent“ im Portal für die Eintragungen wird am 1. August freigeschaltet.
Zum Antragsportal
Zur Eintragung gehen Sie bitte im Antragsportal über den Reiter „Trägerdaten“ auf den Link „Finanzstatusabfrage“. Ab da führt Sie ein „Assistent“ durch den Eintragungsprozess. Bitte teilen Sie uns mit Ihrer Finanzstatusmeldung notwendige Änderungen des Finanzbedarfs für das laufende (2024) und das folgende (2025) Haushaltsjahr mit.
Bitte beachten Sie, dass nach Absendung Ihrer Angaben keine weitere Bearbeitung möglich ist. Sie können jederzeit zwischenspeichern – nur bitte das Absenden nicht vergessen.
Der Assistent schließt am 27. August 2024 um 23:59 Uhr.
Zum Vorgehen:
Sollten Sie keine Änderungen in der Finanzierung benötigen (keine Mittelabflussverschiebungen, Mittelmehr- oder Mittelminderbedarfe), tragen Sie bitte in beiden Jahren 0,00 Euro ein, ansonsten geben Sie im Antragsportal für jedes Haushaltsjahr (HHJ) nur die Summe ein, die Sie mehr oder weniger (mit Minuszeichen) benötigen.
Beispiel Nr. 1
Sie haben in Projekt A 110.000 Euro verfügbare Mittel für das HHJ 2024 und benötigen 10.000 Euro weniger,
dann geben Sie im Antragsportal -10.000,00 bei HHJ 2024 ein.
Beispiel Nr. 2
Sie haben in Projekt A 100.000 Euro bewilligte Mittel für das HHJ 2025 und benötigen 10.000 Euro mehr,
dann geben Sie im Antragsportal 10.000,00 im HHJ 2025 ein.
Den möglichen Bedarf für Mittelabflussverschiebungen und Mittelmehrbedarfe werden wir mit dem BMZ prüfen und Ihnen hierzu zeitnah eine Rückmeldung geben. Prioritär soll natürlich die Durchfinanzierung der laufenden Vorhaben sichergestellt werden. Abflussverschiebungen in die Folgejahre reduzieren dort jedoch in entsprechender Höhe die Neuzusagemöglichkeiten. Wir weisen daher schon jetzt darauf hin, dass uns durch die begrenzte Verfügbarkeit von freien Haushaltsmitteln in den Folgejahren faktische Grenzen für Abflussverschiebungen gesetzt sind.
Alle Projektänderungsanträge zu Ihren Finanzstatusmeldungen sind bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.
Sollten Sie Mittelminderbedarfe anmelden, müssen Sie ebenfalls unbedingt die entsprechenden Projektänderungsanträge hierzu bis zum 30. September 2024 stellen, damit die Gelder für andere Projekte frei werden. Restmittel, die ohne Änderungsantrag nicht mehr angefordert werden, sind andernfalls bis zum Abschluss des Verwendungsnachweises für Ihr Projekt „geblockt“ und fließen in der Regel an die Bundeskasse zurück.
Nur wenn die Mittelminderung vertraglich über einen Änderungsvertrag vereinbart ist, stehen die Mittel für andere laufende oder neue Vorhaben zur Verfügung. Zum Ende des Projektes reicht dabei der Teil I des Änderungsantrags mit einer kurzen Begründung und dem Hinweis auf ausführliche Erläuterungen im Verwendungsnachweis.
Für Mittelabflussverschiebungen, Mittelmehrbedarfe oder -minderbedarfe in Projekten der Sonderinitiativen wenden Sie sich bitte unbedingt an die zuständige Fachberatung, da Änderungen hier aufgrund der eingeschränkten finanziellen Flexibilität im Einzelfall geprüft werden müssen.
Zur Übersicht der Fachberatungen