Bitte beachten Sie für die Projektvoranmeldung die „Hinweise zur Anmeldung der Projekte über das Antragsportal“ (Anlage 1).
Nach der Vergabe der Prioritäten (A, B, C) durch das BMZ und Engagement Global werden Sie voraussichtlich Anfang Oktober per E-Mail informiert und können Ihre Ergebnisse online im Antragsportal einsehen. Für den Titel KWI/strukturbildende Übergangshilfe wird sich das BMZ (Referat 222) zusätzlich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, da der weitere Auswahlprozess von dort gesteuert wird.
Die verfügbaren Mittel für alle Projekte, die gefördert werden können (A-Vorhaben), ergeben sich aus dem Haushalt des BMZ, der voraussichtlich Ende 2020 verabschiedet wird. Je nach tatsächlicher Haushaltsausstattung ist es möglich, dass nicht alle A-Projekte gefördert werden können oder umgekehrt auch B-Projekte nachrücken können. Diese Jahresplanungsabfrage steht insoweit auch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel.
Der frühestmögliche Projektbeginn wird voraussichtlich im Frühjahr 2021, frühestens jedoch im Februar sein, wenn das Vorhaben vorher mit „A“ priorisiert wurde und der Vollantrag frühzeitig bei uns eingegangen und ohne Änderungen genehmigungsfähig ist. Im Titel Private Träger ist die Einreichungsfrist für den Vollantrag der 15. Mai 2021, mit Ablauf dieser Frist wird die A-Priorität gegenstandslos. Je früher Sie Ihre Projektanträge einreichen, desto höher ist Ihre Chance auf eine schnelle Bearbeitung und damit einen frühen Projektbeginn. Für Projektanträge, die bis zum 29. Februar 2021 vorliegen, streben wir bei entscheidungsreifen Anträgen eine Bewilligung innerhalb von 10 Wochen an. Für die anderen Haushaltstitel gelten z.T. gesonderte Einreichungsfristen, die Ihnen mitgeteilt werden, wenn Ihre Anmeldung in der Vorauswahl zum Zuge kommt.
Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Fachberaterinnen und Fachberater wenden, bei Fragen zur Handhabung des Antragsportals steht Ihnen der Zentrale Programmservice zur Verfügung.