Für alle Projektvoranmeldungen gilt die einheitliche Frist 16. August 2021. Bis dahin müssen die Voranmeldungen über das Antragsportal (Funktion „Jahresplanung erstellen“ unter Trägerdaten) elektronisch abgesendet worden sein. Danach wird der Assistent im Portal geschlossen.
Bitte beachten Sie für die Projektvoranmeldung die „Anlage 1_JPA 2022_Hinweise zur Anmeldung der Projekte über das Antragsportal“. Nach Vergabe der Prioritäten (A, B, C) durch das BMZ und Engagement Global/bengo, werden Sie voraussichtlich Anfang Oktober 2021 darüber informiert, dass Sie die Ergebnisse der Priorisierung im Antragsportal einsehen können (Hinweis: Die Priorisierung ist keine Förderzusage, sondern die Bitte, für die priorisierten Vorhaben prüffähige Antragsunterlagen vorzulegen).
Für den Titel KWI/strukturbildende Übergangshilfe wird sich das BMZ (Referat 222) direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, da der weitere Auswahlprozess von dort gesteuert wird.
Die verfügbaren Mittel für alle Projekte, die gefördert werden können (A-Priorisierungen), ergeben sich aus dem Haushaltsansatz des BMZ. Da der nächste Bundeshaushalt erst nach der Bildung der neuen Regierung verabschiedet wird, kommt es im Jahr 2022 wahrscheinlich zu einer vorläufigen Haushaltsführung. Je nach tatsächlicher Haushaltsausstattung durch die neue Regierung ist es möglich, dass nicht alle A-Projekte gefördert werden können oder umgekehrt auch B-Projekte nachrücken können. Diese Jahresplanungsabfrage steht insoweit auch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel. Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der frühestmögliche Projektbeginn voraussichtlich erst im Frühsommer 2022 sein kann. Voraussetzung ist natürlich, dass die Antragsunterlagen frühzeitig vorgelegt und bis dahin positiv geprüft werden können.
Im Titel Private Träger und im Titel PT-LDC sollten die A-priorisierte Anträge spätestens bis zum 15. Mai 2022 vorgelegt werden; mit Ablauf dieser Frist verfällt aus Gründen der Planungssicherheit die A-Priorität. Je früher Sie Ihre Projektanträge einreichen, desto eher kann mit der Prüfung begonnen werden. Das steigert Ihre Chance auf einen frühen Projektbeginn.
Für die anderen Haushaltstitel gelten zum Teil gesonderte Einreichungsfristen, die Ihnen mitgeteilt werden, wenn Ihre Anmeldung in der Vorauswahl zum Zuge kommt. Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Fachberatungen wenden, bei Fragen zur Handhabung des Antragsportals steht Ihnen der Zentrale Programmservice unter der Durchwahl -2570 zur Verfügung.