Ab sofort können Sie die Priorisierungen Ihrer für 2019 angemeldeten Projekte im Antragsportal unter dem Menüpunkt „Trägerdaten“ einsehen. Dort bekommen Sie einen tabellarischen Überblick über alle angemeldeten Projekte und die jeweiligen A-, B- oder C-Prioritäten. Neu ist in diesem Jahr eine Spalte, in der ggf. Kurzkommentare zum jeweiligen Projekt angezeigt werden. Bitte beachten Sie diese unbedingt. Eine Legende zu den Priorisierungen und Kommentaren wird Ihnen im Kopf des tabellarischen Überblicks im Portal angezeigt.
Bitte reichen Sie die A-priorisierten Projektanträge für den Fördertitel Private Träger zeitnah bei bengo ein. Für Anträge, die nach dem 15. Mai 2019 eingereicht werden, verfällt die A-Priorisierung. Eine frühere Einreichung erhöht die Chance auf schnellere Bearbeitung. Für entscheidungsreife Projektanträge, die bis zum 28. Februar 2019 vorliegen, streben wir eine Bewilligung innerhalb von 10 Wochen an. Halten Sie sich bei der Beantragung an die Summen, die Sie für die einzelnen Haushaltsjahre angemeldet haben bzw. die Ihnen im Kommentarfeld der tabellarischen Übersicht angezeigt werden. Beachten Sie aber auch, dass eine A-Priorisierung noch keine Projektzustimmung bedeutet. Die stichwortartige Beschreibung des Projektes bei der Anmeldung lässt noch keine Beurteilung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen zu. Ein Projektbeginn wird frühestens zum 01. Februar 2019 möglich sein. Hierfür muss Ihr Projektantrag bis zum 15. November 2018 vorliegen. Weitere Informationen zu den Fristen der Einreichung in den Sonderinitiativen folgen.
Da das parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2019 noch nicht abgeschlossen ist, ist die Höhe der Mittel für A-Vorhaben auf Basis des aktuellen Haushaltsentwurfs kalkuliert. Bei einer Reduzierung der Mittel im Vergleich zum Haushaltsentwurf könnte es daher dazu kommen, dass A-Vorhaben zwar positiv geprüft werden, aber dennoch nicht bewilligt werden können. Umgekehrt entstünde bei einer Erhöhung der finalen Haushaltsansätze die Möglichkeit, entsprechend mehr B-Vorhaben bewilligen zu können.
Bitte beachten Sie weiterhin den folgenden Hinweis: Projekte, in denen der Aufbau sozialer Infrastruktur geplant ist (bspw. Schulbauten), müssen auch Maßnahmen zum Capacity Development oder der institutionellen Stärkung der lokalen Träger umfassen. Dies soll zu einer verbesserten Nachhaltigkeit der Vorhaben beitragen. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte gern an das bengo-Team.
Für die Fördertitel „Übergangshilfe“ (BMZ Referat 222) und „Sozialstrukturförderung“ (BMZ Referat Z 31) gelten andere Verfahren als im Titel private Träger. Anträge, Mittelanforderungen, Zwischennachweise, Änderungsanträge und Verwendungsnachweise können nicht über das Antragsportal eingereicht werden, sondern werden direkt an die zuständigen Referate gerichtet.