Um auch unterjährig freiwerdende Barmittel 2022 für die Förderung von Neuvorhaben nutzen zu können, möchten wir Sie um Mitteilung bitten, sofern sich Minderbedarfe in Ihren laufenden Projekten ergeben haben oder abzeichnen.
Dafür senden Sie uns bitte bis zum 15. Juli 2022 eine E-Mail an:
bengo-jahresplanung[at]engagement-global.de
Folgende Informationen sollte die E-Mail beinhalten: Projektnummer, Trägernummer und die zu mindernde Barmittelsumme in dem Projekt.
Beispiel:
Ich melde hiermit folgenden Minderbedarf an Barmitteln 2022 an:
Projektnr.: 1234
Trägernr.: 12345
Minderbedarf: 12.345 Euro
Nach aktuellem Kenntnisstand wird auch die Förderung neuer Vorhaben in 2023 nicht ganz in dem Umfang möglich sein wie noch im vergangenen Jahr. Mehr erfahren Sie hierzu in Kürze, wenn die Ergebnisse der Priorisierung der Jahresplanungsabfrage für 2023 abgerufen werden können.
Die in der Jahresplanung für 2022 mit A priorisierten, genehmigungsfähigen Vorhaben, die in diesem Jahr nicht gefördert werden können, würden wir auf Ihren Wunsch hin als B-Vorhaben der Jahresplanung für 2023 beifügen. Bitte teilen Sie uns bis zum 30. September 2022 per E-Mail mit, wenn Sie so verfahren möchten.
bengo-jahresplanung[at]engagement-global.de
Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir angesichts der derzeit bekannten Mittelsituation voraussichtlich nur eingeschränkt Mittelumwidmungen in Folgejahre ermöglichen können.