Bitte melden Sie uns vom 1. August bis einschließlich 27. August 2023 den Finanzstatus all Ihrer laufenden Projekte. Die Finanzstatusrückmeldung dient uns als Instrument zur Steuerung der Projektmittel im laufenden Haushaltsjahr und erfolgt direkt über das Antragsportal. Der „Assistent“ im Portal für die Eintragungen wird am 1. August freigeschaltet.
Zum Antragsportal
Zur Eintragung gehen Sie bitte im Antragsportal über den Reiter „Trägerdaten“ auf den Link „Finanzstatusabfrage“. Ab da führt Sie ein „Assistent“ durch den Eintragungsprozess. Sie können den Finanzstatus für die gesamte Projektlaufzeit zuzüglich einem weiteren Haushaltsjahr für etwaige Änderungen des Finanzbedarfs bei gleichzeitiger Laufzeitverlängerung und nicht nur für das laufende Haushaltsjahr (2023) eingeben.
Bitte beachten Sie, dass nach Absendung Ihrer Angaben keine weitere Bearbeitung möglich ist. Sie können jederzeit zwischenspeichern – nur bitte das Absenden nicht vergessen. Der Assistent schließt am 27. August 2023 um 23:59 Uhr.
Zum Vorgehen:
Sollten Sie keine Änderungen in der Finanzierung benötigen (keine Mittelabflussverschiebungen, Mittelmehr- oder Mittelminderbedarfe), tragen Sie bitte in allen Jahren 0,00 Euro ein, ansonsten geben Sie im Antragsportal für jedes Haushaltsjahr (HHJ) nur die Summe ein, die Sie mehr oder weniger (mit Minuszeichen) benötigen.
Beispiel Nr. 1
Sie haben in Projekt A 110.000 Euro verfügbare Mittel für das HHJ 2023 und benötigen 10.000 Euro weniger,
dann geben Sie im Antragsportal -10.000,00 bei HHJ 2023 ein.
Beispiel Nr. 2
Sie haben in Projekt A 100.000 Euro bewilligte Mittel für das HHJ 2024 und benötigen 10.000 Euro mehr,
dann geben Sie im Antragsportal 10.000,00 im HHJ 2024 ein.
Den möglichen Bedarf für Mittelabflussverschiebungen und Mittelmehrbedarfe werden wir mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) prüfen und Ihnen hierzu zeitnah eine Rückmeldung geben. Wir weisen aber jetzt schon darauf hin, dass uns hier faktische Grenzen durch die Verfügbarkeit von freien Haushaltsmitteln in den Folgejahren gesetzt sind. Alle Änderungsanträge zu Ihren Finanzstatusrückmeldungen sind bis spätestens 30. September 2023 einzureichen.
Sollten Sie Mittelminderbedarfe anmelden, müssen Sie ebenfalls unbedingt die entsprechenden Änderungsanträge hierzu bis zum 30. September 2023 stellen, damit die Gelder für andere Projekte frei werden. Restmittel, die ohne Änderungsantrag nicht mehr angefordert werden, sind andernfalls bis zum Abschluss des Verwendungsnachweises für Ihr Projekt „geblockt“ und fließen in der Regel an die Bundeskasse zurück. Nur wenn die Mittelminderung vertraglich über einen Änderungsvertrag vereinbart ist, stehen die Mittel für andere oder neue Vorhaben zur Verfügung. Zum Ende des Projektes reicht dabei der Teil I des Änderungsantrags mit einer kurzen Begründung und dem Hinweis auf ausführliche Erläuterungen im Verwendungsnachweis.
Für Mittelabflussverschiebungen, Mittelmehrbedarfe oder -minderbedarfe in Projekten der Sonderinitiativen wenden Sie sich bitte unbedingt an die zuständige Fachberatung, da Änderungen hier aufgrund der eingeschränkten finanziellen Flexibilität im Einzelfall geprüft werden müssen.
Zu den Fachberatungen der Sonderinitiativen