Ab dem Abend des 11. Oktober können Sie die Priorisierungen Ihrer für 2022 angemeldeten Projekte im Antragsportal unter dem Menüpunkt „Trägerdaten“ einsehen. Dort bekommen Sie einen tabellarischen Überblick über alle angemeldeten Projekte und die jeweiligen A-, B- oder C-Prioritäten. Bitte beachten Sie auch die Spalte mit den Kurzkommentaren. Eine Legende zu den Priorisierungen und Kommentaren wird Ihnen im Kopf des tabellarischen Überblicks im Portal angezeigt. Tauschen Sie sich bitte vor der Antragsausarbeitung mit der zuständigen Fachberatung zu den Kurzkommentaren aus.
Bitte reichen Sie die A-priorisierten Projektanträge für den Fördertitel Private Träger und Private Träger-LDC spätestens bis zum 15. Mai 2022 bei Engagement Global/ bengo ein. Je früher die Anträge allerdings bei uns vorliegen, desto höher die Chance auf einen zeitigen Projektbeginn noch in 2022! Für Anträge, die nach dem 15. Mai 2022 eingereicht werden, verfällt die A-Priorisierung. Für die Sonderinitiativen gilt auch im kommenden Jahr die Einreichungsfrist 30. Juni 2022. Über abweichende Termine informieren wir Sie rechtzeitig. Gerne können Sie auch schon die B-priorisierten Vorhaben ausarbeiten und vorlegen.
Bitte verbleiben Sie im Antrag aus Gründen der Mittelplanung bei den Summen, die Sie bei der Voranmeldung für die einzelnen Haushaltsjahre angemeldet haben, beziehungsweise die Ihnen im Kommentarfeld der tabellarischen Übersicht neu angezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch, dass eine A-Priorisierung noch keine Projektzustimmung bedeutet. Die stichwortartige Beschreibung eines Projektes bei der Anmeldung lässt noch keine abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen zu. Zudem ist die Höhe der Mittel für A-Vorhaben auf Basis des aktuellen Haushaltsentwurfs für 2022 kalkuliert, der sich im Laufe der Regierungsneubildung und des weiteren parlamentarischen Verfahrens noch verändern kann.
Aufgrund der zu erwartenden vorläufigen Haushaltsführung durch die Regierungsneubildung ist davon auszugehen, dass Engagement Global vor Mai 2022 keine neuen Weiterleitungsverträge ausstellen kann. Dies sollten Sie bei der Planung Ihrer Projekte und beim geplanten Projektbeginn berücksichtigen.