Handreichung zur Wechselkursberechnung
Eine Handreichung zur Wechselkursberechnung steht Ihnen auf unserer Homepage unter „Service“, „Dokumente“, „Handreichungen“ zur Verfügung. Neben Grundlagen beinhaltet sie verschiedene Arten der Wechselkursberechnung. Benannte Vor- und Nachteile zu den einzelnen Berechnungsarten sollen Sie bei der Auswahl für Ihr Projekt unterstützen. Abschließend finden Sie eine kleine Übung (mit Lösung), an der Sie Ihr Wissen überprüfen können. Sollten Sie Rückmeldungen zur Arbeitshilfe haben freuen wir uns über diese per E-Mail an
bengonachweise@engagement-global.de
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Handreichung Lokale Träger
Im Nachgang zur Neufassung der Förderrichtlinien, in denen die Fördervoraussetzungen für Träger differenzierter formuliert sind, musste die Handreichung zu lokalen Trägern angepasst werden. Hier finden Sie das Dokument Handreichung Lokaler Träger und Außenstrukturleistungen - Hinweise zu Kriterien lokaler Partnerorganisationen im Fördersystem Private Träger in der aktuellen Version.
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die Hervorhebung der Umsetzung mit und Übertragung von Verantwortung an lokale Partnerorganisationen. Damit verbunden aber auch der Hinweis über die Deckelung des Projektvolumens, wenn es noch keine gemeinsame Projekterfahrung mit der lokalen Partnerorganisation gibt. Das wurde bisher regelmäßig über den Rundbrief kommuniziert und ist nun im Regelwerk verankert.
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Handreichung 90 Prozent-Finanzierung
Auf unserer Website findet sich ebenfalls die im letzten Rundbrief angekündigte Handreichung zu einer 90 Prozent-Bezuschussung. Die Handreichung soll Ihnen Aufschluss und Orientierung für die Konzeption und finanzielle Planung der Projekte geben, die in Ländern mit geschlossener und unterdrückter Zivilgesellschaft umgesetzt werden. Wesentliche Kriterien für eine 90 Prozent-Förderung sind als Zielsetzung der Erhalt oder die Erweiterung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume in den jeweiligen Ländern. Dazu sind beispielhaft Maßnahmenbündel aufgeführt, die erfahrungsgemäß zu dieser Zielsetzung beitragen. In einigen Fallkonstellationen kann nun ganz auf eine Begründung verzichtet werden, so dass Sie frühzeitig Planungssicherheit haben.
Gültigkeit hat diese Regelung für die A-priorisierten Projekte ab der Jahresplanung 2026. Damit verbunden jedoch der Hinweis, dass sich das angemeldete Fördervolumen insgesamt nicht erhöht.
Sollten die Erläuterungen für Ihr Vorhaben nicht eindeutig sein, wenden Sie sich gerne an die zuständige Fachberatung bei bengo.
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Handreichung zu den Verwaltungsausgaben in Projekten
Die neue Förderrichtlinie definiert unter Punkt 6.12 erstmals, welche Ausgaben unter die Verwaltungskostenpauschale fallen. Sie sind nicht „spitz“ über den Finanzplan abrechenbar. Bei manchen Begriffen, insbesondere der „Verwaltungsgemeinkosten“, besteht jedoch ein Abgrenzungsbedarf, weil sie theoretisch durchaus projektinduziert sein könnten (zum Beispiel „Miete“ oder „Bankkosten“).
Wir haben uns daher entschlossen, in einer separaten Handreichung nochmal deutlich zu machen, welche Verwaltungskosten von der Pauschale erfasst und welche „spitz“ abgerechnet werden können.
Verbunden mit der Möglichkeit, Verwaltungskosten pauschal abzurechnen, ist jedoch die Pflicht, eine entsprechende Verausgabung im Verwendungsnachweis zu bestätigten. Hierfür wurde in den Verwendungsnachweisvordruck folgende vereinfachte Erklärung aufgenommen:
,,Hiermit bestätigen wir, das die abgerechnete Verwaltungskostenpauschale in voller Höhe entsprechend der Förderrichtlinie verausgabt wurde."
Die Handreichung zur Auslegung der Nr. 6.12 der PT-Förderrichtlinie (Verwaltungskostenpauschale) findet sich auf unserer Homepage unter „Service“, „Dokumente“, „Handreichungen“.
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