Grundsätzlich ist die Förderung von Vorhaben in allen BMZ-Kooperationsländern möglich. Die Vorhaben müssen jedoch einen klaren Bezug zu Flucht und Vertreibung vorweisen. Da in der Krisenregion des Nahen Osten bereits hohe Beträge eingesetzt werden, begrüßen wir Vorschläge vor allem auch in vergessenen und langanhaltenden Krisen-, Binnenvertreibungs- und Fluchtkontexten.
- Vorhaben müssen thematisch zu einem oder mehreren der oben genannten Aktionsfelder der Sonderinitiative beitragen.
- Alle Vorhaben, in denen Flüchtlinge/ Binnenvertriebene unterstützt werden, müssen die sie aufnehmenden Gemeinden beziehungsweise die Bevölkerung der in der Nähe von Flüchtlingscamps gelegenen Dörfer gleichfalls unterstützen.
In Betracht kommen insbesondere (nicht abschließend) Vorhaben, die den oben genannten Handlungsfeldern zuzuordnen sind und folgende Querschnittsthemen berücksichtigen:
- Prävention akuter Fluchtursachen (insbesondere Verfolgung, Bürgerkrieg) mittels Konflikt- und Gewaltprävention und -Bearbeitung,
- Schutz von vulnerablen Gruppen, Schutz von Betroffenen gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt, Kinder- und Jugendrechte im Fluchtkontext und
- unterstützende Maßnahmen zur Förderung von psychischer Gesundheit von Betroffenen mit psychischen und sozialen Belastungen.
- Unterstützung von Binnenvertriebenen/ Flüchtlingen in "vergessenen" Weltregionen,
- Reintegration von Flüchtlingen/ Binnenvertriebenen
Die Umsetzung von Vorhaben deutscher, nicht-staatlicher Träger mit lokalen Nichtregierungsorganisationen im Partnerland erfolgt im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien für private deutsche Träger. Antragsberechtigt sind demnach gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland mit mindestens dreijähriger Projekterfahrung in der Projektregion und mit erfahrenen, nicht gewinnorientierten lokalen Projektträgern.
Alle Projekte müssen strukturbildende Ansätze verfolgen und sich damit eindeutig von Vorhaben der humanitären Hilfe unterscheiden. Gleichzeitig sollte die Verzahnung der humanitären Hilfe mit langfristigen Ansätzen (Humanitarian Development Peace Nexus) bei Planung und Umsetzung von Vorhaben der SI Flucht berücksichtigt werden. Konkret soll dargestellt werden, wie sich das Projekt an Maßnahmen der humanitären Hilfe anschließt und auf ihnen aufbaut.