Auch 2025 wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wieder Vorhaben privater deutscher Träger in den Ländern des Globalen Südens der DAC-Liste1 unterstützen. Die Förderung und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ist eine der wesentlichen Säulen des entwicklungspolitischen Gesamtansatzes des BMZ.
Ab dem 15. März 2024 wird das Antragsportal für Ihre Projektanmeldungen für das Jahr 2025 geöffnet sein. Wir bitten Sie, Ihre neuen Projektplanungen bis zur Schließung der Funktion im Antragsportal am 15. Mai 2024 (23:59 Uhr) einzureichen2 (www.antragsportal.de). Mit der Abfrage können Sie gebündelt nach einem einheitlichen Verfahren und Format Ihre Projektanmeldungen für die folgenden Förderlinien/-Titel abgeben:
- Private Träger3 (inklusive Globalprogramme und Multi-Akteurs-Partnerschaften MAP)
- Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme (SI AGER)
- Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer (SI GA)
- Förderung von Medien, Zugang zu Information und Meinungsfreiheit in Kooperationsländern (Medien)
- Internationaler Klima- und Umweltschutz (IKU)
Zum Antragsportal
Die Jahresplanungsabfrage steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel.
Informationen zu den Förderkonditionen aller Programme finden Sie in der angehängten Übersicht (Anlage 2) sowie detailliert auf der bengo-Website unter „Grundlagen > Sonderprogramme und -initiativen“ und den dort zum Download bereitstehenden Handreichungen. In der Übersicht finden sich auch Angaben zu Ländern mit „unterdrücktem Handlungsspielraum“.
Zur Übersicht auf der bengo-Website
Welches Projekt für welchen Förderlinie/Titel anmelden?
Entscheiden Sie sich bitte bei der Voranmeldung für den Haushaltstitel, der für Ihr Vorhaben spezifischer und damit vorrangig ist. Beachten Sie bitte die jeweiligen Fördervoraussetzungen (siehe Übersicht Anlage 2).
Sollten Sie Globalprogramme oder Multi-Akteurs-Partnerschaften voranmelden wollen, machen Sie sich bitte zunächst mit den Anforderungen auf unserer Website vertraut und nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Fachberatungen auf:
- Globalprogramme: Samanta Pé (AMEHA), Georg Strunden (Afrika), Katharina Iffland (Asien)
- Multi-Akteurs-Partnerschaften: Alexander Blessing (AMEHA), Elke Proell (Afrika), Barbara Zilly (Asien)
Zur Website
Bitte beachten Sie, dass für diese Maßnahmentypen – parallel zur Voranmeldung des Vorhabens im Antragsportal – auch eine ergänzende Concept Note an die zuständige Fachberatung geschickt werden muss. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website unter „Über uns > Ansprechpersonen“.
Zu den Ansprechpersonen
Fristen und weiteres Vorgehen
Für alle Projektanmeldungen gilt die einheitliche Frist 15. Mai 2024. Bis dahin müssen die Voranmeldungen über das Antragsportal (Funktion „Jahresplanung erstellen“ unter „Trägerdaten“) elektronisch abgesendet worden sein. Danach wird der Assistent im Portal geschlossen. Bitte beachten Sie für die Projektanmeldung die Anlage 1 mit weiteren Informationen zur Projektanmeldung über das Antragsportal.
Nach Vergabe der Prioritäten (A, B, C) werden Sie voraussichtlich Anfang Juli 2024 darüber informiert, dass Sie die Ergebnisse der Priorisierung im Antragsportal einsehen können (Hinweis: Die Priorisierung stellt keine Förderzusage dar).
Bitte beachten Sie auch, dass der frühestmögliche Projektbeginn voraussichtlich erst im Frühjahr 2025 sein kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Anträge frühzeitig eingehen und bis dahin positiv entschieden werden können.
Im Private Träger-Fördersystem sollten die A-priorisierten Anträge spätestens bis zum 15. März 2025 vorgelegt werden; mit Ablauf dieser Frist verfällt aus Gründen der Mittelbewirtschaftung die A-Priorität. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die in der Jahresplanung angemeldeten Summen realistisch kalkuliert werden sollten und im letztendlich eingereichten Projektantrag nicht überschritten werden können. Je früher Sie Ihre Projektanträge einreichen, desto eher kann mit der Bearbeitung begonnen werden.
Für die anderen Haushaltstitel gelten zum Teil gesonderte Einreichungsfristen, die Ihnen mitgeteilt werden, wenn Ihre Anmeldung in der Vorauswahl zum Zuge kommt. Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Fachberatungen wenden. Bei Fragen zur Handhabung des Antragsportals steht Ihnen die Hotline unter der Telefonnummer +49 228 20 717 2570 zur Verfügung.
Zur Fachberatung
Projektanmeldungen der strukturbildenden Übergangshilfe (KWI/ÜH)
Der Call der strukturbildenden Übergangshilfe des BMZ findet im Sommer 2024 statt. Nähere Informationen hierzu, sowie zur generellen Ausgestaltung dieses Calls erhalten Sie voraussichtlich ab Juni 2024 auf der bengo-Website von Engagement Global.
Zur bengo-Website
1 Development Assistance Committee (Ausschuss der Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - OECD)
2 Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 100.000 Euro können auch unterjährig eingereicht werden. Diese müssen also nicht bis zum 15. Mai 2024 vorangemeldet werden.
3 Der „Titel Private Träger – LDC“ wurde in den „Titel Private Träger“ integriert und muss nicht mehr gesondert angegeben werden.