Auch 2024 wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wieder Vorhaben privater deutscher Träger in den Ländern des Globalen Südens der DAC[1]-Liste unterstützen. Die Förderung und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ist eine der wesentlichen Säulen des entwicklungspolitischen Gesamtansatzes des BMZ.
Ab dem 15. März 2023 wird das Antragsportal für Ihre Projektanmeldungen für das Jahr 2024 geöffnet sein. Wir bitten Sie, Ihre neuen Projektplanungen bis zur Schließung der Funktion im Antragsportal am 14. Mai 2023 (23:59 Uhr) einzureichen.
Zum Antragsportal
Mit der Abfrage können Sie gebündelt nach einem einheitlichen Verfahren und Format Ihre Projektanmeldungen für die folgenden Förderlinien/-Titel abgeben:
- Private Träger (PT und PT-LDC; inklusive Globalprogramme und Multi-Akteurs-Partnerschaften MAP)
- Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme (SI AGER; vormals SEWOH)
- Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer (SI GA; vormals SI Flucht)
- Förderung von Medien, Zugang zu Information und Meinungsfreiheit in Kooperationsländern (Medien)
- Fazilität Internationaler Klima- und Umweltschutz (IKU)
Die Jahresplanungsabfrage steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel. Informationen zu den Förderkonditionen aller Programme finden Sie in der angehängten Übersicht (Anlage 2) sowie detailliert auf der bengo-Website unter „Grundlagen > Sonderprogramme und -initiativen“. In der Übersicht finden sich auch Angaben zu den Ländern der PT-LDC Förderung und solchen mit „unterdrücktem Handlungsspielraum“.
Welches Projekt für welchen Titel anmelden?
Entscheiden Sie sich bitte bei der Voranmeldung für den Haushaltstitel, der für Ihr Vorhaben spezifischer und damit vorrangig ist. Beachten Sie bitte die besonderen Fördervoraussetzungen des jeweiligen Titels (siehe Übersicht Anlage 2).
Sollten Sie Globalprogramme oder Multi-Akteurs-Partnerschaften voranmelden wollen, machen Sie sich bitte zunächst mit den Anforderungen auf unserer Website vertraut und nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Fachberatungen auf:
- Globalprogramme: Sybille Schröder (AMEHA), Georg Strunden (Afrika), Daniel Jäger (Asien)
- Multi-Akteurs-Partnerschaften: Alexander Blessing (AMEHA), Elke Proell (Afrika), Barbara Zilly (Asien)
Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen parallel zur Voranmeldung des Vorhabens eine Concept Note an die zuständige Fachberatung geschickt werden muss. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website unter „Über uns > Ansprechpersonen“.
Fristen und weiteres Vorgehen
Für alle Projektanmeldungen gilt die einheitliche Frist 14. Mai 2023. Bis dahin müssen die Voranmeldungen über das Antragsportal (Funktion „Jahresplanung erstellen“ unter Trägerdaten) elektronisch abgesendet worden sein. Danach wird der Assistent im Portal geschlossen. Bitte beachten Sie für die Projektanmeldung die Anlage 1 mit weiteren Informationen zur Projektanmeldung über das Antragsportal. Nach Vergabe der Prioritäten (A, B, C) werden Sie voraussichtlich Anfang Juli 2023 darüber informiert, dass Sie die Ergebnisse der Priorisierung im Antragsportal einsehen können (Hinweis: Die Priorisierung stellt keine Förderzusage dar).
Die verfügbaren Mittel für die Projekte ergeben sich aus den entsprechenden Haushaltsansätzen des BMZ. Je nach tatsächlicher Haushaltsausstattung ist es möglich, dass nicht alle A-Projekte gefördert werden können oder zusätzlich auch B-Projekte nachrücken können. Bitte beachten Sie auch, dass der frühestmögliche Projektbeginn voraussichtlich erst im Frühjahr 2024 sein kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Anträge frühzeitig eingehen und bis dahin positiv entschieden werden können.
Im Private Träger-Fördertitel sollten die A-priorisierten Anträge spätestens bis zum 15. März 2024 vorgelegt werden; mit Ablauf dieser Frist verfällt aus Gründen der Mittelbewirtschaftung die A-Priorität. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die in der Jahresplanung angemeldeten Summen realistisch kalkuliert und im letztendlich eingereichten Projektantrag nicht überschritten werden sollten. Je früher Sie Ihre Projektanträge einreichen, desto eher kann mit der Bearbeitung begonnen werden.
Für die anderen Haushaltstitel gelten zum Teil gesonderte Einreichungsfristen, die Ihnen mitgeteilt werden, wenn Ihre Anmeldung in der Vorauswahl zum Zuge kommt. Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Fachberatungen wenden. Bei Fragen zur Handhabung des Antragsportals steht Ihnen die Hotline unter der Telefonnummer +49 228 20 717 2570 zur Verfügung.
Projektanmeldungen der strukturbildenden Übergangshilfe
Der Call der strukturbildenden Übergangshilfe des BMZ findet im Sommer 2023 statt. Aus technischen Gründen können die Projektideen dabei jedoch nicht wie in den Vorjahren über die digitale Eingabemaske im Antragsportal eingegeben, sondern nur mittels Formular über eine E-Mail eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu, sowie zur generellen Ausgestaltung dieses Calls erhalten Sie ab Juni 2023 auf der bengo-Website von Engagement Global.