Fragen und Antworten für Erstantragstellende
1. Was ist beim ersten Antrag zu beachten?
Meine Organisation möchte zum ersten Mal einen Antrag auf Fördermittel stellen. Was müssen wir beachten, wer kann einen Antrag stellen?
Als Antragstellende kommen eingetragene deutsche Vereine, Stiftungen oder gGmbHs in Frage, die in der Entwicklungszusammenarbeit engagiert und vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind. Diese werden als „private Träger“ bezeichnet. Engagierte Einzelpersonen können leider nicht gefördert werden.
Das Förderprogramm Private Träger des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), zu welchem das Programm bengo von Engagement Global berät, fördert Projekte immer nur anteilig (in der Regel zu 75 Prozent).
Zudem werden keine Erstantragstellende im Förderprogramm Private Träger mehr bei Engagement Global/bengo beraten. Diese müssen zunächst ein Projekt bis 50.000 Euro Fördersumme über den „Entwicklungszusammenarbeit (EZ)-Kleinprojektefonds“ abschließen, bevor Sie eine Trägerprüfung bei EG/bengo beantragen können.
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zum EZ-Kleinprojektefonds als Organisation aus den alten Bundesländern an die W.P. Schmitz-Stiftung und als Organisation aus den neuen deutschen Bundesländern und Berlin an die Stiftung Nord-Süd-Brücken. Diese erreichen Sie über die gemeinsame Website www.kleinprojektefonds.de.
Zur Website des Kleinprojektefonds
Weitere Informationen zum Übergang von den Stiftungen zu Engagement Global/bengo haben wir für Sie unter Grundlagen > Fördervoraussetzungen > Trägerprüfung bereitgestellt.
Weitere Informationen zur Trägerprüfung
2. Wann brauche ich eine erneute Trägerprüfung?
Muss ich eine erneute Trägerprüfung bei Engagement Global/ bengo beantragen, auch wenn ich bereits ein abgeschlossenes Projekt mit Verwendungsnachweis bei der W.P. Schmitz Stiftung/ der Stiftung Nord-Süd-Brücken vorzuweisen habe?
Ja, auch wenn Sie bereits ein abgeschlossenes Projekt der „Förderlinie 50“ bei einer der beiden Stiftungen vorzuweisen haben, müssen Sie einmalig den Prozess der Trägerprüfung bei Engagement Global/ bengo durchlaufen.
Weitere Informationen zur Trägerprüfung
Fragen und Antworten vor der Antragstellung
1. Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Welche Unterlagen müssen für die Trägerprüfung vorgelegt werden?
Die Trägerprüfung bei Engagement Global (EG) wird durch EG/ bengo beraten und vom Zentralen Programmservice durchgeführt. Zur Einreichung der Unterlagen registrieren Sie sich zunächst im Antragsportal von Engagement Global und klicken nach erfolgreicher Anmeldung auf „Trägerprüfung starten“. Dort geben Sie die geforderten Informationen ein.
Zur Trägerprüfung Ihrer Organisation durch den Zentralen Programmservice von EG müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Satzung Ihrer Organisation
- Vollständiger Vereinsregisterauszug
- Freistellungsbescheid
- Geschäfts- und Finanzberichte der letzten 3 Jahres
- Tätigkeits-/ Jahresberichte der letzten 3 Jahre
- Gegebenenfalls das DZI-Spendensiegel, falls Sie dieses führen
Bei Fragen zu den einzureichenden Unterlagen für die Trägerprüfung wenden Sie sich bitte an den Zentralen Programmservice von Engagement Global unter: trägerprüfung[at]engagement-global.de
Zum Antragsportal
2. Kann ich mich zu meiner Projektidee beraten lassen?
Ich habe eine Projektidee, kann ich diese schon direkt mit der für das Projektland zuständigen Fachberatung besprechen?
Wenn Sie eine Trägerprüfung bei uns beantragt haben, können Sie sich auch vor Einreichung eines Projektantrages mit einer unserer Fachberatungen zu Ihrer Projektidee austauschen. Machen Sie sich dazu aber zunächst bitte mit den Informationen auf unserer Website vertraut. Zudem haben wir für Sie die weiteren Schritte nach der Trägerprüfung in einer umfassenden Übersicht aufbereitet.
Unter „Antragstellung > Antragstellung – Die Übersicht“ finden Sie alle Informationen zum weiteren Vorgehen. Achten Sie dabei besonders auf die Schritte 2 und 3.
Zur Übersicht
3. In welchen Ländern werden Projekte gefördert?
In welchen Ländern fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Projekte von privaten deutschen Trägern?
Grundsätzlich können Projekte privater deutscher Träger in allen Ländern des Globalen Südens der sogenannten DAC-Liste (Development Assistance Committee der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD) gefördert werden. Bei Projekten in Schwellenländern (Brasilien, Mexiko, Indien, Indonesien, Südafrika, China) können in der Regel Basisinfrastruktur, wie zum Beispiel Baumaßnahmen im Gesundheits- und Bildungsbereich oder punktuell wirksame soziale Projekte nicht gefördert werden. Vielmehr sollte der Fokus der Projekte auf Meso- oder Makroebene beziehungsweise Kapazitätenstärkung lokaler Organisationen und Zielgruppen, Menschenrechts-, oder Lobby- und Advocacy-Arbeit liegen.
Zur DAC-Länderliste
4. Ist die Zusammenarbeit mit einem lokalen Projektträger im Globalen Süden erforderlich?
Ja, für die Förderung ist Voraussetzung, dass Sie mit einem lokalen Projektträger zusammenarbeiten. Der private deutsche Träger ist für die Administration und Koordination in Deutschland zuständig und dem Zuwendungsgeber gegenüber rechenschaftspflichtig, der lokale Projektträger setzt das Projekt um. Der lokale Projektträger sollte bereits bei der Entwicklung und Planung des Projektes aktiv beteiligt sein. Er muss unabhängig sein und eigenständig agieren können, deshalb dürfen zum Beispiel Mitglieder des privaten deutschen Trägers nicht gleichzeitig beim lokalen Projektträger in leitender Funktion tätig sein.
5. Mit welcher Förderhöhe ist zu rechnen? Muss meine Organisation auch eigene Mittel einbringen?
Projekte werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) immer nur anteilig finanziert. Der BMZ-Anteil beträgt in der Regel 75 Prozent des Gesamtvolumens, die restlichen mindestens 25 Prozent sind als Eigenanteil vom privaten deutschen Träger einzubringen. Wer erstmalig gefördert wird, kann grundsätzlich maximal eine Fördersumme über 100.000 Euro beantragen.
6. Welche Projektausgaben können berücksichtigt werden?
Generell können alle Kosten, die im Projektland für die Durchführung des Projektes anfallen, im ortüblichen Rahmen veranschlagt werden.
Das können Investitionen (zum Beispiel Ausstattung, Bauten, Material, Geräte, Saatgut), Betriebsausgaben (zum Beispiel Schulungskosten, Energie- und Transportkosten, Verbrauchsmaterialien) und/ oder Personalkosten (vor allem für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des lokalen Projektträgers, die mit der Projektdurchführung befasst sind) sein.
Eine Liste mit nicht zuwendungsfähigen Ausgaben, haben wir für Sie auf der Downloadseite bereitgestellt:
Zum Download „Übersicht nicht zuwendungsfähiger Ausgaben“
Mit der sogenannten Verwaltungskostenpauschale wird der Aufwand, den Sie als privater deutscher Träger hier in Deutschland haben, bezuschusst. Die Pauschale beträgt, je nach Art des Vorhabens, zwischen 4 Prozent und 14 Prozent.
7. Welche Planungs- und Vorlaufzeiten sind in der Förderung vor einem möglichen Projektstart zu erwarten?
Sie sollten davon ausgehen, dass Beratung, Prüfung und Bewilligungsverfahren mindestens 4 Monate in Anspruch nehmen. Wie lange es tatsächlich dauert, bis ein Antrag dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Entscheidung vorgelegt werden kann, liegt häufig daran, wie gut Sie das Projekt mit Ihren Partnern vor Ort vorbereitet und geplant haben. Zur Orientierung, welche Informationen Ihr Antrag enthalten sollte, geben wir Ihnen den Leitfaden zum Projektantrag an die Hand.
Zum Leitfaden zum Projektantrag