Ende 2024 wurde eine befristete Vereinfachung der Verwaltungsvorschrift für Aufträge im Unterschwellenbereich veröffentlicht, die auch für Zuwendungsempfänger gilt: Bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro können Direktaufträge in Deutschland vergeben werden. Diese Vereinfachung wurde nun bis Ende 2026 verlängert.
Die Verlängerung gilt auch für die Wertgrenze von 2.000 Euro für Direktvergaben in den Projekten. Sie können Ihren Partnerorganisationen also mitteilen, dass bis Ende 2026 Direktvergaben bis zu einer Wertgrenze von 2.000 Euro durchgeführt werden können.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit sind stets zu beachten.
Beachten Sie bitte, dass für die Projekte immer die dem WLV angehangenen Vergaberegularien gelten.
Auftragsvergabe aus Zuwendungen des BMZ