Die in diesen Richtlinien als „privater deutscher Träger“ beziehungsweise „deutsche Träger“ benannten Träger werden hier im Weiteren als „private deutsche Träger“ bezeichnet. Zur Vereinfachung wird in diesem Leitfaden der Singular verwendet, auch wenn mehrere Träger beteiligt sein können.
Im vorliegenden Leitfaden wird in der Regel die direkte Anrede, das heißt „Sie“ verwendet. In dem vorliegenden Kontext ist damit sowohl Ihre Organisation in Deutschland („privater deutscher Träger“) als auch Ihre Partnerorganisation in dem Projektland („lokaler Projektträger“) gemeint, denn es wird davon ausgegangen, dass das Projekt gemeinsam geplant und konzipiert wird.
In dem Antrag werden Informationen zu Ihrer Organisation („privater deutscher Träger“), zu der lokalen Partnerorganisation im Projektland („lokaler Projektträger“) und eine Reihe von Informationen zur inhaltlichen und organisatorischen Konzeption des Projekts abgefragt.
Erwartet wird eine prägnante und aussagekräftige Darstellung der Projektkonzeption, die sich an der Komplexität des Projektes und seiner Konzeption orientieren sollte. Diese Informationen dienen einer Beurteilung der Förderfähigkeit des Vorhabens entsprechend den geltenden Förderrichtlinien einschließlich der Besonderen Nebenbestimmungen (BNBest-P/Private Träger). Die Beurteilung wird in Form eines Kriterienrasters dargestellt.