Grundsätzlich ist die Förderung von Vorhaben in allen BMZ-Kooperationsländern möglich. Die Vorhaben müssen jedoch einen klaren Bezug zu Flucht und Vertreibung vorweisen. Wir begrüßen Vorschläge in akuten, aber auch in vergessenen und langanhaltenden Kontexten.
- Zwingend erforderlich ist ein Flucht-, Vertreibungs- oder Rückkehrkontext (konflikt- oder klimainduziert).
- Alle Vorhaben, in denen Flüchtlinge/Binnenvertriebene unterstützt werden, müssen die sie aufnehmenden Gemeinden beziehungsweise die Bevölkerung der in der Nähe von Flüchtlingscamps gelegenen Dörfer gleichfalls unterstützen.
- Übergreifend legt die Sonderinitiative einen noch stärkeren Fokus auf Ansätze einer Feministischen Entwicklungspolitik. Dazu sollen gendertransformative Wirkungen ausgebaut werden (unter anderem über gezielte Beschäftigungsförderung von Frauen und/oder Repräsentanz von Frauen mit Fluchterfahrung in politischen und multilateralen Prozessen.
In Betracht kommen insbesondere (nicht abschließend) Vorhaben, die den oben genannten Handlungsfeldern zuzuordnen sind und folgende Querschnittsthemen berücksichtigen:
- Prävention akuter Fluchtursachen (insbesondere Verfolgung, Bürgerkrieg) mittels Konflikt- und Gewaltprävention und -Bearbeitung,
- Schutz von vulnerablen Gruppen, Schutz von Betroffenen gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt, Kinder- und Jugendrechte im Fluchtkontext und
- unterstützende Maßnahmen zur Förderung von psychischer Gesundheit von Betroffenen mit psychischen und sozialen Belastungen.
- Unterstützung von Binnenvertriebenen/ Flüchtlingen in "vergessenen" Weltregionen,
- Reintegration von Flüchtlingen/ Binnenvertriebenen
- Vorhaben mit Umwelt- beziehungsweise Klimabezug sind besonders willkommen.
Die Umsetzung von Vorhaben deutscher, nicht-staatlicher Träger mit lokalen Nichtregierungsorganisationen im Partnerland erfolgt im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien für private deutsche Träger. Antragsberechtigt sind demnach gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland mit mindestens dreijähriger Projekterfahrung in der Projektregion und mit erfahrenen, nicht gewinnorientierten lokalen Projektträgern.
Alle Projekte müssen strukturbildende Ansätze verfolgen und sich damit eindeutig von Vorhaben der humanitären Hilfe unterscheiden. Gleichzeitig sollte die Verzahnung der humanitären Hilfe mit langfristigen Ansätzen (Humanitarian Development Peace Nexus) bei Planung und Umsetzung von Vorhaben der SI GA berücksichtigt werden. Konkret soll dargestellt werden, wie sich das Projekt an Maßnahmen der humanitären Hilfe anschließt und auf ihnen aufbaut.