Projekte können für alle Länder der DAC-Liste für Entwicklungsländer vorgeschlagen werden, unabhängig vom Status als Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Wir begrüßen Vorschläge in akuten, aber auch in vergessenen und langanhaltenden Krisenkontexten. Regionale Schwerpunkte der SI GA liegen auf den Regionen Nahost, Sahel, Ostafrika und Ukraine.
Zwingend erforderlich ist ein Flucht-, Vertreibungs- oder Rückkehrkontext (konflikt- oder klimainduziert). Alle Vorhaben, in denen Flüchtlinge/Binnenvertriebene/ Rückkehrende unterstützt werden, müssen die aufnehmenden Gemeinden beziehungsweise die Bevölkerung, der in der Nähe von Flüchtlingscamps gelegenen Siedlungen, gleichfalls unterstützen („Do no harm“).
Eine sektorale Eingrenzung besteht nicht. Beispielhafte Themen wären:
- Prävention akuter Fluchtursachen (insbesondere Verfolgung, Bürgerkrieg) mittels Konflikt- und Gewaltprävention und -verarbeitung
- Schutz von vulnerablen Gruppen
- Schutz von Betroffenen von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt
- Kinder- und Jugendrechte im Fluchtkontext und unterstützende Maßnahmen zur Förderung von psychischer Gesundheit von Betroffenen mit psychischen und sozialen Belastungen
- Beschäftigungsförderung und Bildung
- Umwelt- beziehungsweise Klimabezug
- Unterstützung der Zielgruppen in „vergessenen“ Krisenregionen
- Reintegration von Geflüchteten/ Binnenvertriebenen
Alle Projekte müssen strukturbildende Ansätze verfolgen und sich damit eindeutig von Vorhaben der humanitären Hilfe unterscheiden. Gleichzeitig sollte die Verzahnung der humanitären Hilfe mit langfristigen Ansätzen („HDP-Nexus“) bei Planung und Umsetzung von Vorhaben der SI GA berücksichtigt werden. Konkret soll dargestellt werden, wie das Projekt an Maßnahmen der humanitären Hilfe anschließt und auf ihnen aufbaut.
Übergreifend legt die Sonderinitiative einen starken Fokus auf Ansätze einer feministischen Entwicklungspolitik. Unter anderem über gezielte Beschäftigungsförderung von Frauen und/oder Repräsentanz von Frauen mit Fluchterfahrung in politischen und multilateralen Prozessen. Dazu sollen genderresponsive- oder transformative Wirkungen unterstützt werden.
Eine explizite Verankerung der Themen Gleichberechtigung der Geschlechter und Frieden/Sicherheit wird in allen Projektvorschlägen erwartet. Vorhaben, die die Rolle von Frauen und Frauenorganisationen als wichtige change maker für Veränderungen berücksichtigen, sind besonders willkommen. Es ist mindestens eine GG1/ FS1 Kennung, besser GG2 oder FS2 Kennung zu vergeben.
Für Monitoringzwecke wird um eine Desaggregation der Zielgruppen gebeten.
Die Umsetzung von Vorhaben deutscher, nicht-staatlicher Träger mit lokalen Partnerorganisationen im Partnerland erfolgt im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien für private deutsche Träger. Antragsberechtigt sind demnach gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland mit mindestens dreijähriger Projekterfahrung in der Projektregion und mit erfahrenen, nicht gewinnorientierten lokalen Projektträgern. Erstantragstellende können aus diesem Titel nicht gefördert werden.