Förderkonditionen zum Fördertitel Internationaler Klima- und Umweltschutz (IKU)
Der Fördertitel Internationaler Klima- und Umweltschutz (IKU) ermöglicht die Finanzierung von neuen und besonders innovativen Ansätzen zur Unterstützung des Engagements der Zivilgesellschaft im Bereich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Durch die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren soll die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und eine deutlich gesteigerte Ambition im Klimaschutz gefördert und in der Gesellschaft der Partnerländer und in Deutschland breiter verankert werden.
Kriterien für die Förderung nichtstaatlicher Träger
Die Maßnahme trägt unmittelbar und ausdrücklich bei zur
Klimaminderung - Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Nutzung von effizienten und/oder regenerativen Technologien und/oder
Klimaanpassung - Fähigkeit der Anpassung an den Klimawandel in davon besonders betroffenen Regionen (inklusive durch sogenannte slow-onset events) und/oder
zur Integration von Klimaschutz und -anpassung in Entwicklungsziele und -maßnahmen der Empfängerländer unter anderem durch Institutionenaufbau, Kapazitätsentwicklung relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure.
Weiterhin gelten für zu fördernde Projekte folgende Prinzipien:
Das Projekt leistet gleichzeitig einen erkennbaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und beachtet dabei das Ziel der gleichberechtigten Einbeziehung von Frauen und Männer.
Sinnvolle Verknüpfungen mit anderen relevanten Sektoren wie zum Beispiel ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Wasser oder Energie werden ausdrücklich begrüßt.
Die Nachhaltigkeit des Projektes nach dem Förderzeitraum ist gewährleistet.
Das Projekt wird durch einen oder in Kooperation mit mehreren lokalen/ regionalen Partner sowie gegebenenfalls zusätzlich mit einem internationalen Partner umgesetzt.
Zielländer: alle OECD-DAC Länder.
Antragsberechtigte
Erfahrungen mit Projekten im vorgeschlagenen Handlungsfeld sind bereits vorhanden, möglichst auch für das Land/die Länder, für das/die der Antrag eingereicht wird. Der Träger wurde bereits aus dem Titel Private Träger gefördert.
Art und Höhe der Förderung
Das Projekt hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Das Gesamtvolumen des Projektes von privaten Trägern beträgt mindestens 500.000 Euro (Ausnahmen bleiben gleichwohl möglich).
25 Prozent der Projektsumme sind grundsätzlich vom privaten Träger selber aufzubringen.
Die Höhe der Verwaltungskostenpauschale richtet sich nach Nr. 6.10 der Förderrichtlinie Private Träger.